Vorsorge zu Lebzeiten und einmalige Zahlung

Zu Lebzeiten können sie ihren individuellen Ruheplatz auswählen und bereits das Nutzungsrecht erwerben. Mit der einmaligen Zahlung ist alles erledigt und Ihre Hinterbliebenen sind entlastet. Das Nutzungsrecht (25 Jahre) beginnt erst mit der Urnenbestattung. Die Vorsorgezeit ist somit inkludiert. Werden mehrere Ruheplätze gleichzeitig erworben, beginnt die Nutzungsdauer für alle Ruheplätze erst mit Beisetzung der zuletzt beigesetzten Urne.

icon

Unser Newsletter

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.