Langfristige Nutzung der Grabplätze

Mit der Bestellung eines Naturbestattungsplatzes erwerben Sie das langfristige Recht auf Nutzung Ihres Grabplatzes. Die Nutzungsdauer gilt auf den Flächen in Salzburg und Kärnten bei Plätzen auf der Wiese, der Alm oder am Gemeinschaftsbaum für 25 Jahre ab der Beisetzung, am Einzelbaum für 99 Jahre ab Eröffnung der jeweiligen Fläche.

In Purkersdorf (Niederösterreich) wird Ihnen das Nutzungsrecht für 10 Jahre ab Zuweisung beim Gemeinschaftsbaum gewährt, eine Verlängerung kann beantragt werden. Beim Einzelbaum endet das Nutzungsrecht in Purkersdorf Ende 2117.

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