Auf genehmigten Tierfriedhöfen, auch Natur-Tierfriedhöfen, braucht es keine Einzel-Bewilligung zur Beisetzung des jeweiligen Tieres. Lediglich der Betreiber des Tierfriedhofs muss eine behördliche Genehmigung für den Betrieb des gesamten Friedhofs einholen.

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