In Österreich dürfen Urnen auch Zuhause aufbewahrt werden. Die Angehörigen müssen sich hierzu aber immer eine Einzelgenehmigung von der jeweiligen Gemeinde einholen, um eine Urne bei sich Zuhause aufbewahren zu dürfen. Je nach Bundesland kann es außerdem noch notwendig sein, eine Genehmigung des Grundbesitzers oder des Wohnungs-/Hauseigentümers zu erhalten. Des Weiteren hängt es vom jeweiligen Bundesland ab, ob die gesamte Asche Zuhause aufbewahrt werden darf oder ob ein Teil der Asche bestattet werden muss – wie es beispielsweise in Vorarlberg und Tirol der Fall ist. Informieren Sie sich hierzu unbedingt bei der zuständigen Gemeinde über die vor Ort geltenden Regularien.

Erhalten Sie die Bewilligung der Gemeinde, kann dann die Urne auch bei dem jeweiligen Bestatter oder Krematorium entgegengenommen und nach Hause transportiert werden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Asche darf Zuhause nur in der Urne aufbewahrt werden. Eine eigenhändige Verstreuung oder die Entnahme der Asche aus der Urne ist verboten und kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.
  • Bei einem Umzug muss die Mitnahme der Urne in der neuen Gemeinde und ggf. beim Vermieter/Grundstückseigentümer erneut beantragt werden.
  • Denken Sie daran, dass die Aufbewahrung einer Urne zuhause jenen Personen, die nicht der Familie angehören, die Möglichkeit des Grabbesuches nimmt.
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