Im Allgemeinen gilt in Österreich, dass Tiere aus seuchenhygienischen Gründen nach ihrem Versterben an zugelassene Stelle der Gemeinden übergeben werden müssen. Das können zum Beispiel die Tierkörperbeseitigung, ein Tierkrematorium oder ein örtlicher Tierfriedhof sein. Der Vorteil einer Bestattung auf einem Natur – Tierfriedhof: Es stellt eine umweltbewusste Alternative zur Beisetzung der Tierkörper dar, was zu einer Belastung des Grundwassers führen kann. Möchte man das Tier jedoch im eigenen Garten begraben, ist dies – sofern es sich um ein einzelnes Haustier, wie Hunde, Katzen oder Kleintiere, handelt – auf Privatgelände gestattet, vorausgesetzt das Tier ist seuchenfrei. Achtung: Je nach Bundesland kann es hierbei zu weiteren Einschränkungen kommen. Informieren Sie sich daher am besten in ihrem Gemeindeamt oder dem/der örtlichen Amtstierarzt/ärztin.

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