Den letzten Ruheplatz bereits zu Lebzeiten zu planen und so vorzusorgen, ist empfehlenswert. So stellen Sie sicher, dass Ihre letzte Ruhestätte an den Wurzeln eines Baumes, auf einer Wiese oder auf einer Alm genau Ihren Wünschen entspricht. So müssen auch Ihre Angehörigen im Trauerfall keine Entscheidung mehr treffen.

Die Vorsorge ist über folgende Wege möglich:

  • Vorsorgevertrag: Sie können jederzeit bei uns einen Vorsorgevertrag abschließen. Damit dieser auch nach ihren Wünschen abgeschlossen wird, empfehlen wir Ihnen, die Fläche Ihrer Wahl auf dem Naturfriedhof zu besichtigen – eigenständig oder bei einem unserer monatlich stattfindenden Spaziergänge gemeinsam mit unserem Förster. Handelt es sich bei der ausgewählten Fläche um einen Waldfriedhof, suchen Sie sich zwei bis drei Wunschbäume Ihrer Wahl aus, klären die Verfügbarkeit mit unserem Kundenservice ab und geben dann die Nummer des Wunschbaumes im Vorsorgevertrag an. Die Grabstelle ist mit Abschluss des Vertrages für Sie reserviert. Die Laufzeit des Grabes beginnt jedoch selbstverständlich erst nach der Bestattung.
    Bei der Vorsorge fallen vorerst lediglich die Kosten für die Grabstelle an. Sie entscheiden, ob Sie bereits die Kosten für die Graböffnung und – wenn gewünscht – für die Namenstafel begleichen wollen.
  • Möchten Sie sich nicht bereits vertraglich festlegen, empfehlen wir, dass Sie Ihren zukünftigen Bestattungswunsch bei Ihnen nahestehenden Personen deponieren (idealerweise in schriftlicher Form). Diese Personen können sich anhand dessen nach Eintritt des Trauerfalls um die Abwicklung mit Hilfe eines Bestatters kümmern und sicherstellen, dass Ihre Wünsche eingehalten werden. ACHTUNG: Ein Testamentsverfahren wird häufig erst viele Woche nach dem Ableben eröffnet. Die Bestattung hat dann meist schon stattgefunden.

 

 

 

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